Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

„Towards Tomorrow – Cycling Industry Convention“

Der Branchenkongress wird von den Verbänden der Fahrradwirtschaft

  • Verbund Service und Fahrrad e.V.
  • Zweirad-Industrie-Verband e.V.
  • Zukunft Fahrrad e.V.

ausgerichtet. Diese haben die ZR Zweirad-GmbH, eine Tochtergesellschaft des ZIV, beauftragt die Veranstaltung durchzuführen. Die Verbände übernehmen die inhaltliche Konzeption und Ausgestaltung. Die ZR – Zweirad-GmbH ist als Veranstalter für die Durchführung allein verantwortlich. Die ZR – Zweirad-GmbH ist als Veranstalter für die Durchführung allein verantwortlich. Die ZR Zweirad-GmbH schließt Verträge über Tickets auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Veranstalter:

ZR – Zweirad-Gesellschaft mbH, Reinhardtstraße 7, 10117 Berlin
E-Mail: contact@zweirad-gesellschaft.de
Handelsregisternummer, Registergericht – HRB 5479,Amtsgericht Königstein i.Ts.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer –DE113890122
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung – Burkhard Stork (nachfolgend „Kongressveranstalter„)  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an dem Branchenkongress „Towards Tomorrow – Cycling Industry Convention“ (nachfolgend „Kongress„), die über die Kongress-Website zwischen dem Kongressveranstalter und der anmeldenden Person (nachfolgend „Teilnehmende/r„) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Kongressveranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

§ 1 – Vertragsschluss / Ticket-Bestellung

(1) Mit der Bestellung eines Tickets für den Kongress über die Kongress-Website geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kongressveranstalter Ihr Angebot durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung und damit keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(3) Bestellungen müssen spätestens am 30. Oktober 2026 beim Kongressveranstalter eingegangen sein. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.

(4) Bestellungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Teilnahmekapazitäten angenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Angebots.

§ 2 – Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die auf der Kongress-Website veröffentlichten Ticket-Preise in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich in Euro und, soweit nicht anders ausgewiesen, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Nach Eingang der Ticket-Bestellung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung mit den Zahlungsdetails auf digitalem Wege. Die Buchungsbestätigung dient gleichzeitig als Ticket.

(3) Die Teilnahmegebühr ist in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühren sind sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug fällig.

(4) Ihr Ticket wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Kongressveranstalter gültig.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Kongressveranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 3 – Leistungen und Programmänderungen

(1) Die Teilnehmenden haben die vertraglich vereinbarten Kongressgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungsprogrammpunkte aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht wahrgenommen werden.

(2) Der Kongressveranstalter behält sich vor, unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen gegenüber den auf der Website beschriebenen Leistungen vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Qualität des Kongresses im Wesentlichen nicht beeinträchtigt wird. Dies umfasst insbesondere das Recht, einzelne Programmpunkte, Referierende oder Termine (im Rahmen des Kongresszeitraums) zu ändern, zu verschieben oder durch gleichwertige zu ersetzen. Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Programmpunkte oder die Anwesenheit einzelner Referierender besteht nicht.

(3) Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Kongressveranstalter die Teilnehmenden per E-Mail informieren. Soweit dem Teilnehmenden die Teilnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nicht zumutbar ist, steht ihm ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 313, § 323 BGB) zu; im Übrigen gelten die Stornoregelungen nach § 5.

(4) Absage des Kongresses durch den Veranstalter: Wird der Kongress durch den Kongressveranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kongressveranstalter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Bei einer Absage aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Pandemien, Streik) haftet der Kongressveranstalter nicht für mittelbare Schäden oder Folgekosten der Teilnehmenden.

§ 4 – Widerrufsrecht – Ausschluss

Hinweis zum Widerrufsrecht für Teilnehmende, die nicht Unternehmer sind: Bei Verträgen, die über die Kongress-Website abgeschlossen werden, handelt es sich um Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum zur Erbringung vorgesehen ist. Da der Kongress an einem festen Termin stattfindet, gilt dies vorliegend: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht Ihnen nicht zu. Unberührt hiervon bleiben die vertraglichen Stornorechte gemäß § 5 dieser AGB.

§ 5 – Stornierung und Ticketübertragung

(1) Sie haben das Recht, Ihre Buchung bis zum 15. Oktober 2026 schriftlich (per E-Mail) zu stornieren. Die Stornierungserklärung ist per E-Mail an contact@zweirad-gesellschaft.de zu richten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung beim Kongressveranstalter.

(2) Bei einer Stornierung bis zum 15. Oktober 2026 wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.

(3) Nach dem 15. Oktober 2026 ist eine Stornierung ausgeschlossen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Fall nicht statt, es sei denn, es liegt ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs. 3 dieser AGB vor.

(4) Unabhängig vom Stornierungsrecht können Sie Ihr gebuchtes Ticket bis zum 30. Oktober 2026 auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an contact@zweirad-gesellschaft.de unter Angabe der Buchungsdaten sowie der vollständigen Kontaktdaten der Person, an die das Ticket übertragen werden soll. Die Übertragung bedarf der Bestätigung durch den Kongressveranstalter. Eventuelle Preisdifferenzen zwischen den Ticketkategorien sind von der anmeldenden Person zu tragen.

(5) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte ist – mit Ausnahme der Ticketübertragung gemäß Abs. 4 – ausgeschlossen.    

§ 6 – Hausrecht und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Kongressveranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen oder von der Veranstaltung zu verweisen, die:

  • gegen diese AGB oder die Veranstaltungsordnung verstoßen,
  • das Hausrecht verletzen oder den geordneten Veranstaltungsablauf stören,
  • durch ihr Verhalten andere Teilnehmende oder das Veranstaltungspersonal belästigen, gefährden oder diskriminieren.

(2) Im Fall eines Ausschlusses wegen eines von dem/der Teilnehmenden zu vertretenden Verhaltens besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

(3) Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, alle für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

§ 7 – Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Der Kongress ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Auf diesen Umstand wird am Eingang und zu Beginn der Veranstaltung gesondert hingewiesen.

(2) Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen durch den Kongressveranstalter sowie durch VSF, ZIV und ZF erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 22, 23 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen des Veranstalters an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit). Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Kongressveranstalters.

(3) Soweit Sie mit einer Aufnahme Ihrer Person nicht einverstanden sind und die Voraussetzungen für eine Nutzung ohne Ihre gesonderte Einwilligung nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte vor oder während der Veranstaltung an das Veranstaltungspersonal oder nach der Veranstaltung unter den unter dem Impressum genannten Kontaktdaten an den Kongressveranstalter.

(4) Aufnahmen zum rein privaten Gebrauch sind gestattet, dabei obliegt es den Teilnehmenden, die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten.

§ 8 – Haftung

(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Kongressveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind,
  • Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kongressveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
  • eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistig verschwiegener Mängel in Betracht kommt.

(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen, haftet der Kongressveranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Wertsachen, die die Teilnehmenden zum Kongress mitbringen, haftet der Kongressveranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kongressveranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 9 – Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Der Kongressveranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 – Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

(2) Gerichtsstand: Erfüllungsort für sämtliche vom Kongressveranstalter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist Berlin. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, soweit die Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die teilnehmende Person sind unwirksam.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Soweit die Unwirksamkeit auf einem Verstoß gegen eine Bestimmung des AGB-Rechts beruht, gilt § 306 BGB.